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Badeordnung Neckarbadeplätze
Das Stadtarchiv bewahrt eine Badeordnung für die städtischen öffentlichen Neckarbadeplätze von 1907 auf. Anfang des 20. Jahrhunderts durfte im Neckar noch gebadet werden. Ihr findet in dem Dokument Regeln, die vom städtischen Polizeiamt erlassen wurden und die das Baden im Neckar sicher gestalten sollten. Die Baderegeln unterscheiden sich nicht so sehr von heutigen Badeordnungen im Schwimmbad: Badende müssen Badekleidung tragen. Und wer krank ist, darf nicht ins Wasser. Die Einhaltung der Regeln wird durch einen von der Stadt angestellten Badewärter überwacht. Ungebührlicher Lärm und Unfug wie, z.B. falsche Hilferufe, sollten also lieber vermieden werden.
Weitere Informationen: https://archiv0711.hypotheses.org/7121
Mit freundlicher Genehmigung des Stadtarchivs Stuttgart (Signatur 11-Depot B-4861)
1907