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Stellungnahme: Baden im Neckar
In dieser Gemeinderatsvorlage vom 31.05.2012 findet ihr eine ausführliche Antwort der Stadtverwaltung Stuttgart auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Badeverbot im Neckar. Das Baden im Neckar ist in Stuttgart bereits seit 1978 verboten. Als Hauptgründe werden zum einen die unzureichende Wasserqualität und zum anderen die Gefahren durch die Schifffahrt genannt. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Haftungsfrage.
→ Die Abwässer von rund 590 Kläranlagen mit 11 Millionen Einwohnerwerten werden in den Neckar eingeleitet.
→ Damit werden mehr als 50 % der in Baden-Württemberg anfallenden Abwassermenge über den Neckar abgeleitet.
→ Senkrechte Spundwände und 45° steile Böschungen erschweren den Ein- und Ausstieg.
→ Alle 100 Meter befindet sich ein Notausstieg.
→ Der Neckar wird von Schiffen bis zu 105 m Länge und 11,40 m Breite befahren.
→ Die Schiffe fahren mit einem toten Winkel von bis zu 200 Metern.
2012